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8. Onlinedienste

Soweit Premium-Rate Rufnummern oder Rufnummern, bei denen faktisch eine Auszahlung erfolgt, für die Nutzung in Kombination mit Onlinediensten eingesetzt werden, sind folgende Vorgaben zu beachten:

Bevor die Nutzung einer Premium-Rate-Rufnummer oder einer Rufnummer, bei der faktische eine Auszahlung erfolgt, durch einen Computer gestartet/ aktiviert wird, sind in dem Anwahl- oder Freigabemenü der Preis in Euro je Minute und/ oder event sowie das Anbieterkürzel und die vollständige Rufnummer in unmittelbarem Zusammenhang mit den "Bestätigungsfeldern" anzuzeigen.

Zur Vermeidung von Missverständnissen ist bei Tarifbestätigungen durch den Nutzer die Anerkennung nur mittels eines auszufüllenden Klickfeldes und einer Freigabetaste oder durch Änderung einer auf Nein voreingestellten Defaulteinstellung zulässig. Dieses gilt sowohl für die Anwahl, als auch für jeden nachfolgenden Tarifwechsel.

Werden mehrere Kanäle in einer Verbindung genutzt (z.B. ISDN), hat die Preisangabe in Euro pro Tarif und je Kanal zu erfolgen. Die Nutzung weiterer Kanäle muss vom Kunden bestätigt werden. Die Anzahl der jeweils aktiven Kanäle ist anzuzeigen.

Der Anbieter hat den Tarif permanent sichtbar in der Anwendung anzuzeigen.

Computerprogramme, die zur Nutzung von Onlinediensten vertrieben werden, müssen so gestaltet sein, dass ein "Weitersurfen" außerhalb des kostenpflichtigen Angebots ohne Kenntnis des Verbrauchers ausgeschlossen ist.

Die oben beschriebenen Programme dürfen nicht so gestaltet sein, dass sich eine Premium-Rate-Rufnummer oder eine Rufnummer, bei der faktisch eine Auszahlung erfolgt, dauerhaft in die DFÜ-Einstellungen einträgt. Dies kann z.B. durch die Verwendung von Platzhaltern oder durch temporäre Einträge sichergestellt werden.

Beim Schließen der kostenpflichtigen Anwendung ist die kostenpflichtige Verbindung zu beenden.

Computerprogramme, die zur Nutzung von Onlinediensten vertrieben werden, müssen einen allgemein verständlichen Hinweis zur kostenfreien Deinstallation des Programms für den Nutzer enthalten.

Aufgrund eines Verstoßes gegen diesen Verhaltenskodex sind die nachfolgenden Sanktionen vorgesehen:
- Hinweis mit Abhilfeaufforderung
- Missbilligung
- Rüge
- die Forderung an den entsprechenden Netzbetreiber, die Rufnummer mit dem beanstandeten Inhalt abzuschalten, bis das Angebot verhaltenskodexkonform gestaltet ist
- Geldbuße an eine gemeinnützige Einrichtung.
- befristete Abschaltung eines Angebotes mit allen Zugangsrufnummern durch den Diensteanbieter, bis das Angebot verhaltenskodexkonform gestaltet ist.

Eine Kombination der verschiedenen Sanktionen ist möglich. Die Zahlung von Geldbußen an gemeinnützige Einrichtungen sind nur insoweit zulässig, als dass das betroffene Unternehmen in keiner Weise mit dieser Einrichtung verbunden ist.

D. Dienste- Angebote von Nicht- Mitgliedern

Die "Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste" kann sich auch mit Inhalten, die von Nichtmitgliedern angeboten bzw. zur Nutzung bereitgestellt werden, befassen. Diese Angebote werden ebenfalls nach den Bestimmungen dieses Verhaltenskodex entschieden und nach den Regeln der "Beschwerdeordnung" behandelt. Die "Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste" teilt ihre Entscheidung dem Nichtmitglied mit und versucht, gegebenenfalls (auch über Mitglieder) Abhilfe zu erreichen.

Die in diesem Verhaltenskodex niedergelegten Verpflichtungen sollen und können keine Verantwortlichkeit gegenüber Dritten begründen oder den Nachweis einer solchen Verantwortlichkeit erleichtern. Der Rechtsweg wird durch das Verfahren der Anlaufstelle nicht ausgeschlossen. Die Mitglieder der "Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste" e.V. prüfen aufgrund ihrer praktischen Arbeit den Verhaltenskodex kontinuierlich und schreiben ihn nach Bedarf fort.

Der Verhaltenskodex stellt zur Zeit eine Konzentration auf die bisherige Ausgestaltung des Hauptmarktpotenzials "Premium Rate Dienste" dar. Er findet entsprechende Anwendung auch auf weitere Telefonmehrwertdienste.


Die Mitglieder
Düsseldorf, den 05. November 2001



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