8.
Onlinedienste
Soweit Premium-Rate Rufnummern
oder Rufnummern, bei denen faktisch eine Auszahlung
erfolgt, für die Nutzung in Kombination mit
Onlinediensten eingesetzt werden, sind folgende
Vorgaben zu beachten:
Bevor die Nutzung einer Premium-Rate-Rufnummer
oder einer Rufnummer, bei der faktische eine
Auszahlung erfolgt, durch einen Computer gestartet/
aktiviert wird, sind in dem Anwahl- oder Freigabemenü
der Preis in Euro je Minute und/ oder event
sowie das Anbieterkürzel und die vollständige
Rufnummer in unmittelbarem Zusammenhang mit
den "Bestätigungsfeldern" anzuzeigen.
Zur Vermeidung von Missverständnissen ist
bei Tarifbestätigungen durch den Nutzer die
Anerkennung nur mittels eines auszufüllenden
Klickfeldes und einer Freigabetaste oder durch
Änderung einer auf Nein voreingestellten Defaulteinstellung
zulässig. Dieses gilt sowohl für die Anwahl,
als auch für jeden nachfolgenden Tarifwechsel.
Werden mehrere Kanäle in einer Verbindung
genutzt (z.B. ISDN), hat die Preisangabe in
Euro pro Tarif und je Kanal zu erfolgen. Die
Nutzung weiterer Kanäle muss vom Kunden bestätigt
werden. Die Anzahl der jeweils aktiven Kanäle
ist anzuzeigen.
Der Anbieter hat den Tarif permanent sichtbar
in der Anwendung anzuzeigen.
Computerprogramme, die zur Nutzung von Onlinediensten
vertrieben werden, müssen so gestaltet sein,
dass ein "Weitersurfen" außerhalb des kostenpflichtigen
Angebots ohne Kenntnis des Verbrauchers ausgeschlossen
ist.
Die oben beschriebenen Programme dürfen nicht
so gestaltet sein, dass sich eine Premium-Rate-Rufnummer
oder eine Rufnummer, bei der faktisch eine
Auszahlung erfolgt, dauerhaft in die DFÜ-Einstellungen
einträgt. Dies kann z.B. durch die Verwendung
von Platzhaltern oder durch temporäre Einträge
sichergestellt werden.
Beim Schließen der kostenpflichtigen Anwendung
ist die kostenpflichtige Verbindung zu beenden.
Computerprogramme, die zur Nutzung von Onlinediensten
vertrieben werden, müssen einen allgemein
verständlichen Hinweis zur kostenfreien Deinstallation
des Programms für den Nutzer enthalten.
Aufgrund eines Verstoßes gegen diesen Verhaltenskodex
sind die nachfolgenden Sanktionen vorgesehen:
- Hinweis mit Abhilfeaufforderung
- Missbilligung
- Rüge
- die Forderung an den entsprechenden Netzbetreiber,
die Rufnummer mit dem beanstandeten Inhalt
abzuschalten, bis das Angebot verhaltenskodexkonform
gestaltet ist
- Geldbuße an eine gemeinnützige Einrichtung.
- befristete Abschaltung eines Angebotes mit
allen Zugangsrufnummern durch den Diensteanbieter,
bis das Angebot verhaltenskodexkonform gestaltet
ist.
Eine Kombination der verschiedenen Sanktionen
ist möglich. Die Zahlung von Geldbußen an
gemeinnützige Einrichtungen sind nur insoweit
zulässig, als dass das betroffene Unternehmen
in keiner Weise mit dieser Einrichtung verbunden
ist.
D. Dienste- Angebote
von Nicht- Mitgliedern
Die "Freiwillige Selbstkontrolle
Telefonmehrwertdienste" kann sich auch mit
Inhalten, die von Nichtmitgliedern angeboten
bzw. zur Nutzung bereitgestellt werden, befassen.
Diese Angebote werden ebenfalls nach den Bestimmungen
dieses Verhaltenskodex entschieden und nach
den Regeln der "Beschwerdeordnung" behandelt.
Die "Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste"
teilt ihre Entscheidung dem Nichtmitglied
mit und versucht, gegebenenfalls (auch über
Mitglieder) Abhilfe zu erreichen.
Die in diesem Verhaltenskodex niedergelegten
Verpflichtungen sollen und können keine Verantwortlichkeit
gegenüber Dritten begründen oder den Nachweis
einer solchen Verantwortlichkeit erleichtern.
Der Rechtsweg wird durch das Verfahren der
Anlaufstelle nicht ausgeschlossen. Die Mitglieder
der "Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste"
e.V. prüfen aufgrund ihrer praktischen Arbeit
den Verhaltenskodex kontinuierlich und schreiben
ihn nach Bedarf fort.
Der Verhaltenskodex stellt zur Zeit eine Konzentration
auf die bisherige Ausgestaltung des Hauptmarktpotenzials
"Premium Rate Dienste" dar. Er findet entsprechende
Anwendung auch auf weitere Telefonmehrwertdienste.
Die Mitglieder
Düsseldorf, den 05. November 2001