Besondere Geschäftsbedingungen
der Firma InoMedia.de Magdalena Czerner e.K. für DialMedia.de
(im folgenden
DialMedia genannt) erbringt ihre
vertragliche Leistung für die Produkte
0900- und 0190-0-Rufnummern nach
den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere
der TKV und des TKG, den nachfolgenden
besonderen Geschäftsbedingungen
sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
von DialMedia.
1.
Geltungsbereich
1.1
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten
für die vertraglichen Beziehung
für 0900- und 0190-0-Rufnummern
- Premium-Rate-Dienste gemäß der
zugrundeliegenden Leistungsbeschreibung
für 0900- und 0190-0-Rufnummern.
Ergänzend hierzu gelten noch, die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
von DialMedia. Die TKV und das TKG
haben auch dann Geltung, wenn nicht
ausdrücklich darauf verwiesen wird.
Entgegenstehende oder von diesen
besonderen Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Vertragspartners
(im folgenden Kunde genannt) erkennt
DialMedia nicht an. Etwas anderes
gilt nur, wenn dies von DialMedia
ausdrücklich schriftlich akzeptiert
worden ist.
1.2
Diese besonderen Geschäftsbedingungen
gelten auch für alle zukünftigen
Geschäfte mit dem Kunden, soweit
sie die Produkte 0900- und 0190-0-Rufnummern
betreffen.
1.3
Diese besonderen Geschäftsbedingungen,
der Verhaltenskodex des FST e.V.
(die Auflagen und Bedingungen zum
Telefonmehrwertdienst), die Leistungsbeschreibung
für 0900-Rufnummern, die Preislisten
werden zusammen mit den Zuteilungsregeln
der RegTP für 0900-Rufnummern für
Premium-Dienste und den vorläufigen
Regeln für die befristete Zuteilung
von noch freien Rufnummern aus dem
Teilbereich 0190 für Premium-Dienste,
welche unter www.regtp.de abgerufen
werden können, Vertragsbestandteil.
Ergänzt werden diese BesGB noch
durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
von DialMedia.
1.4
Die unter Ziffer 1.3 aufgeführten
Vertragsbestandteile werden auf
Wunsch auch dem Kunden zugesandt.
Im übrigen sind sie auf der Seite
www.dialmedia.de ebenfalls abrufbar.
2.
Leistungen von DialMedia
2.1
DialMedia ermöglicht dem Kunden
mit den Produkten 0900- und 0190-0-Rufnummern
das Angebot von entgeltpflichtigen
Informationen, Unterhaltung oder
anderen Inhalten (Mehrwertdiensten),
welches Anrufer (Nutzer) über ihren
Teilnehmernetzanschluss im Netz
ihres Teilnehmernetzbetreibers aufgrund
der Vermittlungsleistung von DialMedia
in Anspruch nehmen können. Die Leistung
von DialMedia beschränkt sich jedoch
ausschließlich auf die Vermittlung
und den Transport sowie die Abrechnung
der eingehenden Anrufe für die jeweilige
Service-Rufnummer.
2.2
Der genaue Umfang der Leistungen
sowie deren technischen Spezifikationen
ergeben sich neben der Beschreibungen
in diesen Besonderen Geschäftsbedingungen
und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
von DialMedia - soweit vorhanden
- aus den einschlägigen Leistungsbeschreibungen
von DialMedia sowie aus dem Auftrag
und der Auftragsbestätigung durch
DialMedia.
2.3
Dem Kunden ist bekannt, dass sich
DialMedia im Rahmen ihrer Leistungserbringung
sog. Rufnummernnetzbetreiber (Carrier)
bedient.
2.4
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen
werden Mehrwertdiensterufnummern,
sofern die Verbindung zu einem Anrufer
des vom Kunden oder seiner Endkunden
angebotenen Mehrwertdienstes auf
Basis einer 0190-0 oder einer 0900er
Service-Rufnummern erfolgt, nach
einer Gesprächsdauer von 60 Minuten
automatisch getrennt.
2.5
Die Zuteilung der Service-Rufnummern
durch die RegTP ist nicht Gegenstand
dieses Vertrags. Voraussetzung für
die Leistungserbringung von DialMedia
ist jedoch, dass dem Kunden eine
entsprechende Service-Rufnummer
unmittelbar von der RegTP oder von
DialMedia im Wege einer zulässigen
abgeleiteten Zuteilung zugewiesen
wird.
2.6
Eine Portierung von Service-Rufnummern,
die DialMedia von der RegTP zugeteilt
worden sind, und die von DialMedia
als durchwahlfähig eingerichtet
worden sind, ist aus technischen
Gründen nicht möglich.
2.7
Gewünschte Änderungen des Kunden
im Anrufmanagement erfolgen nach
Eingang des Änderungswunsches in
der Zeit der Servicebereitschaft
inklusive innerhalb von zwei Arbeitstagen.
3.
Pflichten und Obliegenheiten des
Kunden
3.1
Die inhaltliche Erbringung des Mehrwertdienstes
(Content) obliegt dem Kunden in
eigener Verantwortung, auch dann,
wenn dieser weitere Personen (Endkunden)
einschaltet, die dann den Mehrwertdienst
tatsächlich erbringen. Der Content
stellt daher für DialMedia fremden
Inhalt i.S.d. §§ 9 ff TDG dar.
3.2
Der Kunde wird daher im Rahmen der
Nutzung der Service-Rufnummer alles
unternehmen, damit nicht bei Nutzern
der Eindruck entsteht, dass DialMedia
die Mehrwertdienste anbietet. Insbesondere
ist der Kunde verpflichtet, erforderliche
Angaben gemäß § 6 TDG vorzunehmen.
Kommt der Kunde seiner Verpflichtung
nicht nach, ist DialMedia berechtigt
die entsprechenden Kundendaten an
Dritte weiterzugeben, sofern der
Dritte ein berechtigtes Interesse
an der Weitergabe glaubhaft macht.
3.3
Der Kunde verpflichtet sich, keine
sittenwidrigen, strafbaren oder
sonstigen rechtswidrigen Inhalte
anzubieten oder durch seine Kunden
anbieten zu lassen. Der Kunde ist
insbesondere verpflichtet, das Gesetz
zur Bekämpfung des Missbrauchs von
0190er-/0900er-Mehrwertdienstrufnummern
vom 15.08.2003 in der jeweils gültigen
Fassung einzuhalten. Dieses Gesetz
ist dem Kunden bekannt und wird
auf Wunsch des Kunden von DialMedia
zur Verfügung gestellt. In diesem
Zusammenhang verpflichtet sich der
Kunde, Dialer-Anwendungen ausschließlich
in der dafür vorgesehenen Rufnummerngasse
0900-9 zu betreiben. DialMedia über
die Tarifierung und die Ansage zu
unterrichten und diese in Absprache
mit DialMedia einzurichten.
3.4
Der Kunde verpflichtet sich dafür
Sorge zu tragen, dass auch die in
den allgemeinen Geschäftsbedingungen
von DialMedia erwähnten Verpflichtungen
vom Kunden bzw. seiner Endkunden
eingehalten werden.
3.5
Bei frei tarifierbaren Diensten
in den Rufnummergassen 0190-0 und
0900 richtet sich das vom Nutzer
zu zahlende Entgelt, zu dem die
Anrufer die Service-Rufnummer aus
nationalen öffentlichen Festnetzen
erreichen können, nach dem vom Kunden
festgelegten frei bestimmbaren Tarif.
Er verpflichtet sich daher, dafür
Sorge zu tragen, dass dem Nutzer
zu Beginn der Verbindung kostenfrei
der Tarif mitgeteilt wird, den der
Nutzer bei Anrufen aus den öffentlichen
Festnetzen zu zahlen hat. Bei Datendiensten
muss der Tarif und die Größe der
Dateien in der Meldezeile übertragen
werden und vom Anrufer vor Abruf
des Mehrwertdienstes bestätigt werden.
Der Kunde verpflichtet sich, DialMedia
über den vom Kunden festgelegten
Tarif vorab schriftlich Mitteilung
zu machen. Ohne diese Mitteilung
ist die Leistungserbringung durch
DialMedia nicht möglich.