10.
Verzug, Leistungsverweigerungsrecht,
Sicherheitsleistung
10.1
DialMedia ist berechtigt, von einem
Leistungsverweigerungsrecht hinsichtlich
der vertraglich vereinbarte Dienstleistungen
Gebrauch zu machen, wenn der Kunde
mit einer Zahlungsverpflichtung
in erheblicher Höhe in Verzug ist
und eine etwaige geleistete Sicherheit
verbraucht ist und DialMedia dem
Kunden dieses Recht mindestens zwei
Wochen zuvor schriftlich unter Hinweis
auf die Möglichkeit, Rechtsschutz
vor den Gerichten zu suchen, angedroht
hat.
10.2
Im übrigen darf DialMedia ohne Ankündigung
und Einhaltung einer Wartefrist
nach Ziffer 10.1 vorgehen, wenn
a. der Kunde Veranlassung zu einer
fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses
gegeben hat, oder b. eine Gefährdung
des Telefonnetzes durch Rückwirkungen
von Einrichtungen oder eine Gefährdung
der öffentlichen Sicherheit droht.
10.3
Soweit es sich bei den vertraglich
vereinbarten Dienstleistungen um
die Anrufweiterleitung einer Service-Rufnummer
auf die Zielrufnummer handelt, wird
in diesen Fällen aus technischen
Gründen eine Weiterleitung nicht
vorgenommen.
10.4
Während der Geltungmachung des Leistungsverweigerungsrechts
durch DialMedia ist der Kunde verpflichtet,
etwaige nutzungsunabhängigen Entgelte
weiterhin zu zahlen.
10.5.
DialMedia ist berechtigt, Verzugszinsen
in Höhe von 5 Prozent-Punkten über
dem jeweiligen Basiszinssatz der
europäischen Zentralbank ab Verzugseintritt
in Rechnung zu stellen. DialMedia
ist des weiteren berechtigt, die
durch Zahlungsverzug entstandenen
Mahnkosten pauschal mit 15,00 EUR
zu berechnen. Den Kunden bleibt
es vorbehalten nachzuweisen, dass
DialMedia im Einzelfall kein oder
ein geringer Schaden entstanden
ist.
10.6.
DialMedia ist berechtigt, von dem
Kunden bei einem bevorstehenden,
beantragten oder eröffneten Insolvenzverfahren
eine Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
eines deutschen Kreditinstituts
oder sonstigem zugelassenem Kreditinstitut
aus dem europäischen Wirtschaftsraum
im Sinne des § 11 TKV in doppelter
Höhe der in der letzten planmäßigen
Rechnung geltend gemachten Vergütung
zu verlangen.
10.7
Soweit DialMedia dem Kunden lediglich
Service-Rufnummern zur Verfügung
stellt, haftet DialMedia nicht für
Endkundenansprüche, die sich aus
dem Inhalt und/oder der Abrechnungsdienstleistung
ihrer Kunden bzw. Dritter ergeben.
Dementsprechende Reklamationen und
Forderungen werden von DialMedia
an ihre Vertragspartner weitergereicht.
DialMedia behält sich bei Missbrauch
die Abschaltung der Service-Rufnummer
und ein vorläufiges Zurückbehaltungsrecht
an der Anbietervergütung und der
Erbringung der vertraglich geschuldeten
Dienstleistung vor.
11.
Vertragsdauer, Kündigung, Beendigung
11.1
Soweit schriftlich nichts anderes
vereinbart ist, wird der Vertrag
auf unbestimmte Zeit abgeschlossen
und kann von beiden Vertragspartnern
jederzeit mit einer Kündigungsfrist
von drei Monaten zum Monatsende
gekündigt werden.
11.2
Das Vertragsverhältnis kann von
beiden Parteien aus wichtigem Grund
und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
gekündigt werden. Als wichtiger
Grund für DialMedia gilt insbesondere:
- Ein Erhebliches vertragswidriges
Verhalten des Kunden. Dazu gehören
auch Manipulationen an den technischen
Einrichtungen und betrügerische
Handlungen.
- Die Einstellung von Zahlungen
des Kunden nach entsprechender Ankündigung.
- Der Kunde für zwei aufeinanderfolgende
Monate mit der Bezahlung der geschuldeten
Vergütung oder einem länger als
zwei Monate dauernden Zeitraum mit
einem Betrag, der der durchschnittlich
geschuldeten Vergütung für die letzten
zwei Monate entspricht, in Verzug
kommt.
- Der Kunde eine wesentliche Bestimmung
des Vertrags verletzt und trotz
schriftlicher Mahnung mit angemessener
Fristsetzung innerhalb dieser gesetzten
Frist keine geeigneten Maßnahmen
trifft, um die Vertragsverletzung
unverzüglich zu beheben. Eine Abmahnung
ist bei grob vertragswidrigem Verhalten
entbehrlich.
- Die Dienstleistung aufgrund eines
Leistungsverweigerungsrecht von
DialMedia gemäß Ziffer 10.1 dieser
AGBs für einen Zeitraum von mindestens
14 Tagen berechtigterweise nicht
erbracht wird oder eine missbräuchliche
Nutzung der Dienste durch den Kunden
vorgenommen wird.
11.3
DialMedia ist ferner berechtigt
das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung
einer Frist zu kündigen, wenn über
das Vermögen des Kunden oder gegebenenfalls
eines persönlich haftenden Gesellschafters
ein Insolvenzverfahren eröffnet
wird.
11.4
Auch ist DialMedia berechtigt, das
Vertragsverhältnis ohne Einhaltung
einer Frist zu kündigen, sobald
DialMedia bekannt wird, dass der
Kunde ein Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens gestellt hat
oder die Ablehnung eines solchen
Antrags mangels Masse vom zuständigen
Insolvenzgericht beschlossen wird.
11.5
Kündigt DialMedia den Vertrag aus
einem vom Kunden zu vertretenden
wichtigen Grunde, insbesondere wegen
Nichterfüllung der Pflichten des
Kunden aus Ziffer 5.1, vor Mitteilung
der Betriebsbereitschaft der Leistungen,
so hat der Kunde die Aufwendungen
für bereits durchgeführte Arbeiten
zu ersetzen.
11.6
Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis,
bevor die Leistungspflicht von DialMedia
begonnen hat, hat er DialMedia die
Aufwendungen für bereits durchgeführte
notwendige Arbeiten zu ersetzen,
es sei denn DialMedia hat die Kündigung
zu vertreten.
11.7
Im Falle einer Kündigung des Vertrags
oder bei Beendigung des Vertrags
aufgrund wirksamer Ausübung des
Rücktrittsrechts von DialMedia fallen
die dem Kunden von DialMedia zugeteilten
Nummern an diese zurück.
11.8
Rufnummern, die der Kunde in das
Vertragsverhältnis mit DialMedia
eingebracht hat und die nicht DialMedia
im Wege der abgeleiteten Zuteilung
zugeteilt worden sind, fallen an
den Kunden zurück und werden mit
dem Wirksamwerden der Kündigung
abgeschaltet.
11.9
Sofern gemäß Ziffer 11.7 die Service-Rufnummern
wirksam an DialMedia zurückfallen,
hat der Kunde keine Ersatzansprüche
aufgrund zuvor erfolgter Bewerbung
dieser Rufnummern durch den Kunden.
11.10
Jede Kündigung hat schriftlich zu
erfolgen.
12.
Störungsbeseitigung
12.1
DialMedia wird Störungen im Sinne
der zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung
ihrer Leistungen beseitigen. Von
DialMedia vorgenommene Wartungsarbeiten
an den Anlagen bzw. Leitungen stellen
keine Störungen in diesem Sinne
dar, sofern ihre Durchführung im
Rahmen der zugrundliegenden Leistungsbeschreibung
erfolgt. Dem Kunden wird die Telefon-
und Faxnummer dieses Bereitschaftsdiensts
mitgeteilt. Dem Kunden ist bekannt,
dass die Einzelleistungen von DialMedia
nur nach Maßgabe der Bereitstellung
und Verfügbarkeit von Übertragungswegen
und Vermittlungssystemen durch den
Teilnehmernetzbetreiber und/oder
der von Dritten zur Verfügung gestellten
Übertragungswege und Vermittlungssysteme
erbracht werden können.
DialMedia übernimmt daher keine
Gewährleistung für die ständige
Verfügbarkeit solcher Telekommunikationsnetze
und Übertragungswege und damit für
die jederzeitige Erbringung der
Einzelleistungen. DialMedia wird
jedoch die ihr gegebenenfalls zustehenden
Gewährleistungsansprüche gegen Dritte
an den Kunden abtreten.
12.2
Die Störungsbeseitigungspflicht
entfällt für Störungen, die der
Kunde zu vertreten hat oder eine
vom Kunden gemeldete Störung nicht
vorliegt. Eine Störung, die der
Kunde zu vertreten hat, liegt insbesondere
dann vor, wenn sie durch unerlaubte
Eingriffe des Kunden oder durch
vom Kunden beauftragte Dritte in
die von DialMedia zur Verfügung
gestellte Leistung (Dienste) und/oder
Anlagen oder durch eine unsachgemäße
Bedienung oder Behandlung der Anlagen
durch den Kunden oder durch vom
Kunden beauftragte Dritte verursacht
sind.
12.3
Wenn DialMedia Störungsbeseitigungen
nicht innerhalb der in der Leistungsbeschreibung
genannten Fristen vornimmt, ist
der Kunde berechtigt, die Vergütung
zeitanteilig für die Dauer der Störung
zu mindern.
12.4
Voraussetzungen für den Minderungsanspruch
des Kunden ist, dass - der Kunde
DialMedia unverzüglich über die
Betriebsunfähigkeit der Dienste
informiert, und - der Kunde DialMedia
die sofortige Entstörung der Dienste
ermöglicht und hierbei DialMedia
unterstützt.
12.5
Der Kunde hat DialMedia diejenigen
Aufwendungen zu ersetzen, die DialMedia
durch die Überprüfung der Leistung
oder Anlagen entstanden sind, wenn
sich nach der Prüfung herausstellt,
dass DialMedia wegen Ziffer 12.2
nicht zur Störungsbeseitigung verpflichtet
war.
12.6
Sind mit der Störungsbeseitigung
auf Wunsch des Kunden gleichzeitig
Änderungen oder Verbesserungen verknüpft,
sind diese rechnerisch abgegrenzt
von der Störungsbeseitigung, gesondert
zu vergüten.
12.7
Eine Störung liegt ebenfalls bei
notwendig durchzuführenden Wartungsarbeiten
der DialMedia nicht vor. Diese werden
dem Kunden, soweit möglich frühzeitig
angezeigt.