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5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden (Fortsetzung)

5.20
Der Kunde verpflichtet sich, DialMedia von Ansprüchen Dritter freizustellen, die dadurch entstanden sind, dass der Kunde oder Endkunden des Kunden sich wettbewerbswidrig oder gesetzeswidrig verhalten und DialMedia dadurch als Mitverantwortlicher aufgrund der zu Verfügung gestellten Dienste in Anspruch genommen wird. Auch ist der Kunde für diesen Fall verpflichtet, die Rechtsverteidigungskosten von DialMedia zu übernehmen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde oder seine Endkunden gegen den freiwilligen Verhaltenskodex der FST e.V. verstoßen und DialMedia hieraus ein Schaden entsteht. Ferner ist DialMedia in diesen Fällen berechtigt, nach eigener Wahl entweder die weitere Erbringung der Dienstleistung ganz oder teilweise mit sofortiger Weise einzustellen oder das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen.

5.21
Der Kunde sichert zu, die vertraglichen Verpflichtungen auch dann einzuhalten, wenn er Inhalte anderer Anbieter (Unteranbieter) auf seiner Diensteplattform im Sinne der §§ 9, 10 und 11 TDG anbietet oder diese seine Inhalte in Anspruch nehmen.

5.22
Für die Fälle, in denen der Kunde oder Endkunden des Kunden gegen die Verpflichtungen aus diesem Vertrag verstoßen und gegen DialMedia entsprechende Ansprüche geltend machen werden, verpflichtet sich der Kunde, DialMedia im Innenverhältnis von diesen Ansprüchen frei zu stellen.

6. Nutzung der Leistung und Verantwortung für Inhalte
6.1
Soweit DialMedia im Rahmen der vertraglichen Erbringung ihrer Dienstleistung Inhalte übermittelt, unterliegen diese keiner Prüfung durch DialMedia.

6.2
Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, sind alle Inhalte, die der Kunde im Rahmen des Zugangs zur Nutzung abruft, für DialMedia fremde Inhalte im Sinne des §§ 8 ff Teledienstegesetz (TDG).

7. Termine und Fristen

7.1
Termine und Fristen für die Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung sind nur verbindlich, wenn DialMedia diese ausdrücklich schriftlich oder gemäß § 126 b BGB bestätigt. Voraussetzung zur Einhaltung etwaiger Fristen ist jedoch, dass der Kunde rechtzeitig alle in seinem Einflussbereich liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung durch DialMedia getroffen hat. Die Termine und Fristen beginnen mit dem Datum, das in der übermittelten Auftragsbestätigung genannt wird, oder mit der Freischaltung des Dienstes. Vereinbarte Fristen und Termine verschieben sich bei einem von DialMedia nicht zu vertretenden, vorübergehenden und unvorhersehbaren Leistungshindernis um den Zeitraum, für welchen dieses Hindernis andauert.

7.2
Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von DialMedia wegen Verzugs des Kunden, um den Zeitraum, in dem der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber DialMedia nicht nachkommt. Hat DialMedia bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Leistungsbereitstellung durch DialMedia aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht weiter möglich ist, alles Erforderliche zur Leistungsbereitstellung getan, ist DialMedia berechtigt, wenn der Kunde eine von DialMedia gesetzte, schriftlich geltend gemachte Nachfrist von zehn Tagen nicht einhält, eine eventuell monatliche nutzungsunabhängige Vergütung dem Kunden in Rechnung zu stellen.

7.3
Gerät DialMedia mit der Leistung oder Leistungsbereitstellung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zur Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn DialMedia eine vom Kunden gesetzte angemessene, schriftlich geltend gemachte, Nachfrist (mindestens zwei Wochen) nicht einhält.

8. Zahlungen, Rechnungsstellung und Abrechnung

8.1
Die vom Kunden für die vertragsgegenständlichen Leistungen an DialMedia zu zahlenden Entgelte sowie die Abrechnungsmodalitäten der Service-Rufnummern und das dem Kunden evtl. zustehende Entgelt (Anbietervergütung) variieren je nach Art der Service-Rufnummer und/oder der vertragsgegenständlichen Dienstleistung und dem vereinbartem Konditionsmodell. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vertragsbedingungen und Konditionsmodellen.

8.2
DialMedia erstellt dem Kunden für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen einmal im Monat eine Rechnung. Wird zwischen DialMedia und dem Kunden mehr als ein Vertrag geschlossen, so gilt für alle Leistungen der jeweilige Rechnungszyklus des einzelnen Vertrags.

8.3
Die von DialMedia ausgewiesenen Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Rechnung innerhalb von zehn Tagen ohne Abzug fällig.

8.4
Soweit dem Kunden aufgrund des Vertragsverhältnis und/oder Konditionsmodell eine Vergütung zusteht (Anbietervergütung), wird diese grundsätzlich sechs Wochen nach dem Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats mit dem Kunden abgerechnet.

8.5
Soweit dem Kunden nach erfolgter Abrechnung ein Ausschüttungsbetrag zusteht, erhält der Kunde zunächst die Anbietervergütung nur als Abschlagszahlung unter dem Vorbehalt der endgültigen Gutschrift der eingezogenen Entgelte. DialMedia behält sich weiterhin vor, 30 Prozent der Anbietervergütung, welche dem Kunden aufgrund der Statistik zunächst ausgezahlt wird als Sicherheitseinbehalt zurückzuhalten und mit den, ihn betreffenden, Forderungsausfällen zu verrechnen. Die Höhe der Abschlagszahlung richtet sich nach dem Konditionenmodell.

DialMedia behält sich vor, die Höhe des Sicherheitseinbehaltes jederzeit kundenindividuell anzupassen. DialMedia trägt nicht das Forderungsausfall- und Rückbelastungsrisiko für Forderungen, die aufgrund erfolgter Abrechnung dem Kunden zustehen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Nichterbringlichkeit der Forderung auf deren Nichtigkeit, mangelnde Zahlungsbereitschaft, mangelndes Zahlungsvermögen oder sonstigen Gründen, wie insbesondere auch betrügerischen Tätigkeiten, beruht. Das Inkassorisiko trägt der Kunde. Eine Verpflichtung von DialMedia zur Ausschüttung besteht in diesen Fällen nicht.

8.6
Bei Anhaltspunkten über Unregelmäßigkeiten kann die Auszahlung der Vergütung ganz oder teilweise gesperrt werden. Während der Sperrzeit wird der zurückgehaltene Auszahlungsbetrag treuhänderisch verwaltet. Nach Abschluss des Prüf-, Ermittlungs- und/ oder Strafverfahrens wird DialMedia die zurückbehaltene Anbietervergütung an den Kunden auszahlen. Die bei DialMedia hierdurch entstandenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

8.7
Soweit der Kunde aus diesen Gründen von DialMedia zeitweilig oder endgültig keine Anbietervergütung erhält, bleibt er dennoch zu Zahlung solcher Leistungen verpflichtet, die im Rahmen der bloßen Bereitstellung etwaiger Dienstleistungen von DialMedia anfallen.

8.8
DialMedia ist auch berechtigt, dem Kunden gegenüber Einwendungen seitens des Teilnehmernetzbetreibers oder des Nutzers (Anrufers) entgegenzuhalten.

8.9
Sofern DialMedia den Kunden die Anbietervergütung auszahlt, obwohl diese noch nicht durch einen entsprechenden Zahlungseingang seitens des Carries gedeckt ist, erfolgt dies ohne Begründung einer aktuellen oder zukünftigen Rechtspflicht einzig und allein auf Vorschussbasis. Kann die Anbietervergütung nicht beim Carrier von DialMedia eingezogen werden, ist der Kunden zur vollständigen Rückzahlung verpflichtet. Weiteres regeln einzelvertragliche Bestimmungen und/oder besondere Geschäftsbedingungen.

8.10
Der Kunde kann gegen Ansprüche von DialMedia nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts auch nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Forderungen zu. Durch Schweigen auf eine Willenserklärung des Kunden hin, wird die Gegenforderung nicht unbestritten oder anerkannt.

9. Umsatzsteuer

9.1
Die Anbietervergütung ist steuerpflichtig. Die von DialMedia errechneten Anbietervergütung wird an den Kunden zuzüglich der gesetzlichen Umsatz-/Mehrwertsteuer abgeführt, wenn der Kunde DialMedia eine entsprechende Bestätigung des Finanzamts vorlegt.

9.2
Sollte dem Kunden oder DialMedia der Vorsteuerabzug versagt werden, ist der Kunde verpflichtet, DialMedia die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer gemäß § 238 AO zuzüglich anfallender Zinsen in Höhe von 6 % p.a. zu erstatten.

9.3
Der Kunde erklärt ausdrücklich - darauf hingewiesen - dass er die Mehrwertsteuer selbst an das zuständige Finanzamt abführt und seine Einkommenssteuerbelange eigenständig regelt. Soweit DialMedia dennoch aufgrund nicht abgeführter Umsatzsteuer des Kunden in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde DialMedia im Innenverhältnis freizustellen und alle erdenklichen Erklärungen abzugeben, die eine entsprechende Haftungsfreistellung von DialMedia zur Folge haben könnten.
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