5.
Pflichten und Obliegenheiten des
Kunden (Fortsetzung)
5.20
Der Kunde verpflichtet sich, DialMedia
von Ansprüchen Dritter freizustellen,
die dadurch entstanden sind, dass
der Kunde oder Endkunden des Kunden
sich wettbewerbswidrig oder gesetzeswidrig
verhalten und DialMedia dadurch
als Mitverantwortlicher aufgrund
der zu Verfügung gestellten Dienste
in Anspruch genommen wird. Auch
ist der Kunde für diesen Fall verpflichtet,
die Rechtsverteidigungskosten von
DialMedia zu übernehmen. Dies gilt
auch dann, wenn der Kunde oder seine
Endkunden gegen den freiwilligen
Verhaltenskodex der FST e.V. verstoßen
und DialMedia hieraus ein Schaden
entsteht. Ferner ist DialMedia in
diesen Fällen berechtigt, nach eigener
Wahl entweder die weitere Erbringung
der Dienstleistung ganz oder teilweise
mit sofortiger Weise einzustellen
oder das Vertragsverhältnis außerordentlich
zu kündigen.
5.21
Der Kunde sichert zu, die vertraglichen
Verpflichtungen auch dann einzuhalten,
wenn er Inhalte anderer Anbieter
(Unteranbieter) auf seiner Diensteplattform
im Sinne der §§ 9, 10 und 11 TDG
anbietet oder diese seine Inhalte
in Anspruch nehmen.
5.22
Für die Fälle, in denen der Kunde
oder Endkunden des Kunden gegen
die Verpflichtungen aus diesem Vertrag
verstoßen und gegen DialMedia entsprechende
Ansprüche geltend machen werden,
verpflichtet sich der Kunde, DialMedia
im Innenverhältnis von diesen Ansprüchen
frei zu stellen.
6.
Nutzung der Leistung und Verantwortung
für Inhalte
6.1
Soweit DialMedia im Rahmen der vertraglichen
Erbringung ihrer Dienstleistung
Inhalte übermittelt, unterliegen
diese keiner Prüfung durch DialMedia.
6.2
Soweit nicht ausdrücklich anders
gekennzeichnet, sind alle Inhalte,
die der Kunde im Rahmen des Zugangs
zur Nutzung abruft, für DialMedia
fremde Inhalte im Sinne des §§ 8
ff Teledienstegesetz (TDG).
7.
Termine und Fristen
7.1
Termine und Fristen für die Bereitstellung
der vertraglich vereinbarten Dienstleistung
sind nur verbindlich, wenn DialMedia
diese ausdrücklich schriftlich oder
gemäß § 126 b BGB bestätigt. Voraussetzung
zur Einhaltung etwaiger Fristen
ist jedoch, dass der Kunde rechtzeitig
alle in seinem Einflussbereich liegenden
Voraussetzungen zur Ausführung der
Leistung durch DialMedia getroffen
hat. Die Termine und Fristen beginnen
mit dem Datum, das in der übermittelten
Auftragsbestätigung genannt wird,
oder mit der Freischaltung des Dienstes.
Vereinbarte Fristen und Termine
verschieben sich bei einem von DialMedia
nicht zu vertretenden, vorübergehenden
und unvorhersehbaren Leistungshindernis
um den Zeitraum, für welchen dieses
Hindernis andauert.
7.2
Die Bereitstellungsfristen verlängern
sich unbeschadet der Rechte von
DialMedia wegen Verzugs des Kunden,
um den Zeitraum, in dem der Kunde
seinen Verpflichtungen gegenüber
DialMedia nicht nachkommt. Hat DialMedia
bis zu dem Zeitpunkt, in dem die
Leistungsbereitstellung durch DialMedia
aufgrund von Umständen, die der
Kunde zu vertreten hat, nicht weiter
möglich ist, alles Erforderliche
zur Leistungsbereitstellung getan,
ist DialMedia berechtigt, wenn der
Kunde eine von DialMedia gesetzte,
schriftlich geltend gemachte Nachfrist
von zehn Tagen nicht einhält, eine
eventuell monatliche nutzungsunabhängige
Vergütung dem Kunden in Rechnung
zu stellen.
7.3
Gerät DialMedia mit der Leistung
oder Leistungsbereitstellung in
Verzug, so ist der Kunde nur dann
zur Kündigung des Vertrags berechtigt,
wenn DialMedia eine vom Kunden gesetzte
angemessene, schriftlich geltend
gemachte, Nachfrist (mindestens
zwei Wochen) nicht einhält.
8.
Zahlungen, Rechnungsstellung und
Abrechnung
8.1
Die vom Kunden für die vertragsgegenständlichen
Leistungen an DialMedia zu zahlenden
Entgelte sowie die Abrechnungsmodalitäten
der Service-Rufnummern und das dem
Kunden evtl. zustehende Entgelt
(Anbietervergütung) variieren je
nach Art der Service-Rufnummer und/oder
der vertragsgegenständlichen Dienstleistung
und dem vereinbartem Konditionsmodell.
Die Einzelheiten ergeben sich aus
den Vertragsbedingungen und Konditionsmodellen.
8.2
DialMedia erstellt dem Kunden für
die Inanspruchnahme der Dienstleistungen
einmal im Monat eine Rechnung. Wird
zwischen DialMedia und dem Kunden
mehr als ein Vertrag geschlossen,
so gilt für alle Leistungen der
jeweilige Rechnungszyklus des einzelnen
Vertrags.
8.3
Die von DialMedia ausgewiesenen
Rechnungsbeträge sind mit Zugang
der Rechnung innerhalb von zehn
Tagen ohne Abzug fällig.
8.4
Soweit dem Kunden aufgrund des Vertragsverhältnis
und/oder Konditionsmodell eine Vergütung
zusteht (Anbietervergütung), wird
diese grundsätzlich sechs Wochen
nach dem Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats
mit dem Kunden abgerechnet.
8.5
Soweit dem Kunden nach erfolgter
Abrechnung ein Ausschüttungsbetrag
zusteht, erhält der Kunde zunächst
die Anbietervergütung nur als Abschlagszahlung
unter dem Vorbehalt der endgültigen
Gutschrift der eingezogenen Entgelte.
DialMedia behält sich weiterhin
vor, 30 Prozent der Anbietervergütung,
welche dem Kunden aufgrund der Statistik
zunächst ausgezahlt wird als Sicherheitseinbehalt
zurückzuhalten und mit den, ihn
betreffenden, Forderungsausfällen
zu verrechnen. Die Höhe der Abschlagszahlung
richtet sich nach dem Konditionenmodell.
DialMedia behält sich vor, die Höhe
des Sicherheitseinbehaltes jederzeit
kundenindividuell anzupassen. DialMedia
trägt nicht das Forderungsausfall-
und Rückbelastungsrisiko für Forderungen,
die aufgrund erfolgter Abrechnung
dem Kunden zustehen. Dies gilt unabhängig
davon, ob die Nichterbringlichkeit
der Forderung auf deren Nichtigkeit,
mangelnde Zahlungsbereitschaft,
mangelndes Zahlungsvermögen oder
sonstigen Gründen, wie insbesondere
auch betrügerischen Tätigkeiten,
beruht. Das Inkassorisiko trägt
der Kunde. Eine Verpflichtung von
DialMedia zur Ausschüttung besteht
in diesen Fällen nicht.
8.6
Bei Anhaltspunkten über Unregelmäßigkeiten
kann die Auszahlung der Vergütung
ganz oder teilweise gesperrt werden.
Während der Sperrzeit wird der zurückgehaltene
Auszahlungsbetrag treuhänderisch
verwaltet. Nach Abschluss des Prüf-,
Ermittlungs- und/ oder Strafverfahrens
wird DialMedia die zurückbehaltene
Anbietervergütung an den Kunden
auszahlen. Die bei DialMedia hierdurch
entstandenen Kosten hat der Kunde
zu tragen.
8.7
Soweit der Kunde aus diesen Gründen
von DialMedia zeitweilig oder endgültig
keine Anbietervergütung erhält,
bleibt er dennoch zu Zahlung solcher
Leistungen verpflichtet, die im
Rahmen der bloßen Bereitstellung
etwaiger Dienstleistungen von DialMedia
anfallen.
8.8
DialMedia ist auch berechtigt, dem
Kunden gegenüber Einwendungen seitens
des Teilnehmernetzbetreibers oder
des Nutzers (Anrufers) entgegenzuhalten.
8.9
Sofern DialMedia den Kunden die
Anbietervergütung auszahlt, obwohl
diese noch nicht durch einen entsprechenden
Zahlungseingang seitens des Carries
gedeckt ist, erfolgt dies ohne Begründung
einer aktuellen oder zukünftigen
Rechtspflicht einzig und allein
auf Vorschussbasis. Kann die Anbietervergütung
nicht beim Carrier von DialMedia
eingezogen werden, ist der Kunden
zur vollständigen Rückzahlung verpflichtet.
Weiteres regeln einzelvertragliche
Bestimmungen und/oder besondere
Geschäftsbedingungen.
8.10
Der Kunde kann gegen Ansprüche von
DialMedia nur mit rechtskräftig
festgestellten oder unbestrittenen
Forderungen aufrechnen. Dem Kunden
steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts
auch nur mit unbestrittenen, rechtskräftig
festgestellten oder anerkannten
Forderungen zu. Durch Schweigen
auf eine Willenserklärung des Kunden
hin, wird die Gegenforderung nicht
unbestritten oder anerkannt.
9.
Umsatzsteuer
9.1
Die Anbietervergütung ist steuerpflichtig.
Die von DialMedia errechneten Anbietervergütung
wird an den Kunden zuzüglich der
gesetzlichen Umsatz-/Mehrwertsteuer
abgeführt, wenn der Kunde DialMedia
eine entsprechende Bestätigung des
Finanzamts vorlegt.
9.2
Sollte dem Kunden oder DialMedia
der Vorsteuerabzug versagt werden,
ist der Kunde verpflichtet, DialMedia
die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer
gemäß § 238 AO zuzüglich anfallender
Zinsen in Höhe von 6 % p.a. zu erstatten.
9.3
Der Kunde erklärt ausdrücklich -
darauf hingewiesen - dass er die
Mehrwertsteuer selbst an das zuständige
Finanzamt abführt und seine Einkommenssteuerbelange
eigenständig regelt. Soweit DialMedia
dennoch aufgrund nicht abgeführter
Umsatzsteuer des Kunden in Anspruch
genommen wird, verpflichtet sich
der Kunde DialMedia im Innenverhältnis
freizustellen und alle erdenklichen
Erklärungen abzugeben, die eine
entsprechende Haftungsfreistellung
von DialMedia zur Folge haben könnten.