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4. Leistungen von DialMedia

4.1
Der Umfang der Leistungen sowie deren technischen Spezifikationen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen von DialMedia sowie aus dem Auftrag und der Auftragsbestätigung durch DialMedia. Die Leistungsbeschreibung ist wesentlicher Bestandteil des Vertrags.

4.2
DialMedia erbringt ihre Leistung auf der Grundlage des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen technischen Standards, welcher sich aus der Leistungsbeschreibung ergibt. DialMedia ist daher nicht zur Anpassung seines Leistungsumfangs an technischen Neuerungen verpflichtet, es sei denn der Kunde wünscht dies und DialMedia nimmt seinen entsprechenden Antrag an.

4.3
Insbesondere ist DialMedia jedoch nur verpflichtet, im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten die dem Kunden zugeteilte Service-Rufnummer in ihrem Telekommunikationsnetz einzurichten, die Verbindung des Anrufers mit der Service-Rufnummer herstellen, die für die Service-Rufnummer ankommenden Anrufe zu dem von dem Kunden im Auftragsformular bestimmten Ziel (Zielen) weiterleiten.

4.4
DialMedia ist auch nur berechtigt und verpflichtet, den Verkehrsführungsplan so zu erstellen, wie er vom Kunden gewünscht wurde. Der Kunde hat hierzu die gewünschten Einstellungen in die Routing-Tabelle in der Anlage des Auftragsformulars oder in das online auszufüllende Formular einzutragen.

4.5
Sonstige Einzelheiten zur Leistungserbringung durch DialMedia ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, welche online abrufbar ist unter www.dialmedia.de.

4.6
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Vermittlungsleistung bei 0900- und 0190- Service-Rufnummern automatisch nach 60 Minuten beendet wird.

4.7
DialMedia behält sich die kostenfreie Portierung beauftragter Service-Rufnummern zu anderen Carriern vor. Der Kunde erhält zwei Wochen vor einer beabsichtigten Portierung durch elektronische Mitteilung (E-Mail) eine Nachricht von DialMedia.

4.8
DialMedia darf sich Dritter als Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtungen bedienen. Die vertraglichen Pflichten von DialMedia bleiben hiervon unberührt.

4.9
Die Inhalte, zu denen DialMedia den Zugang vermittelt oder auf andere Weise herstellt, sind für DialMedia fremde Inhalte. Sie stellen daher auch nicht die Meinung von DialMedia dar.

4.10
Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen darf DialMedia Dritten die Kundendaten übermitteln. Insbesondere darf DialMedia die Kundendaten zur Geltendmachung von offenen Forderungen an Inkassounternehmen und/oder Rechtsanwälte übermitteln.

4.11
Zeitweilige Störungen der Dienstleistungen können sich aus Gründen höherer Gewalt, wegen Arbeitskämpfen, behördlichen Maßnahmen sowie technischen Änderungen an den Anlagen der von DialMedia beauftragten Netzbetreiber (z.B. Verbesserungen des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Stationen an das Leitungsnetz, etc.) oder wegen sonstiger Maßnahmen ergeben, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb der von DialMedia beauftragten Telekommunikationsunternehmen erforderlich sind.

4.12
Sofern der Kunde eine durchwahlfähig gemachte Servicenummer erhält, deren Stammnummer der Kunde sich mit anderen Kunden teilt, um diese kostenlos zu erhalten (z. B. 0180-123456-XXX), sind Schadensersatzprüche im Falle einer Abschaltung der Stammnummer aufgrund eines Bescheids durch die zuständige Aufsichtsbehörde (derzeit Bundesnetzagentur) gegenüber DialMedia.de ausgeschlossen, soweit die Abschaltungsanordnung aufgrund einer rechtswidrigen Nutzung der Servicerufnummer eines anderen Kunden erfolgt. DialMedia.de tritt allerdings bereits jetzt etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kunden, der die Abschaltung der Rufnummer aufgrund der rechtswidrigen Nutzung zu vertreten hat, an den Kunden in der Höhe ab, in welcher dem Kunden durch die Abschaltung ein Schaden nachweislich entschaden ist. Der Kunde nimmt diese Abtretung bereits jetzt an.


Dem Kunden ist auch bekannt, dass derzeit im Rahmen von Telekommunikationsleistungen keine hundertprozentige Verfügbarkeit möglich ist. Dementsprechend wird von DialMedia lediglich eine mittlere Verfügbarkeit über 365 Tage von 97,5% geschuldet. Die Verfügbarkeit ist als Mittelwert aller den Kunden überlassenen Telekommunikationsdienstleistungen zu bilden. Wartungs-, Installations- und Umbauzeiten bleiben hierbei außer Betracht

5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

5.1
Der Kunde darf im Rahmen dieses Vertrags keine Endeinrichtung verwenden, deren Verwendung in öffentlichen Netzen in der Bundesrepublik Deutschland unzulässig ist. Verstößt der Kunde hiergegen, ist der Kunde DialMedia gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.

5.2
Jede Änderung der Firma, des Firmensitzes oder der Rechnungsanschrift ist DialMedia vom Kunden unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Kunde verpflichtet sich, eine ladungsfähige Adresse und eine Rufnummer für Rückfragen des Anrufers im Rahmen seiner Leistungserbringung dem Anrufer gegenüber mitzuteilen.

5.3
Der Kunde ist verpflichtet, alle Kenn- und/oder Passwörter sowie Zugangsdaten, die er von DialMedia erhält, geheimzuhalten und unverzüglich zu ändern und/oder ändern zu lassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte von den Passwörtern Kenntnis erlangt haben (oder erlangt haben könnten).

5.4
Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der von DialMedia erbrachten Telekommunikationsleistungen alle geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften sowie die Anweisungen von DialMedia zu beachten.

5.5
Auch verpflichtet sich der Kunde, den jeweils gültigen Verhaltenskodex der FST e. V. im Rahmen der Inanspruchnahme der Dienstleistungen aufgrund dieses Vertrags zu beachten und einzuhalten und im Rahmen der vertraglichen Überlassung von vertragsgegenständlichen Dienstleistungen an Dritte die Einhaltung dieser Regelungen zum Vertragsinhalt aufzunehmen. Der Verhaltenskodex für Telefonmehrwertdienste des FST e.V. (die Auflagen und Bedingungen zum Telefonmehrwertdienst) kann der Kunde unter der Internetadresse www.dialmedia.de unter "Verhaltenskodex" einsehen.

5.6
Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Service-Rufnummern vor Gesprächsbeginn dem Anrufer kostenlos den Tarif anzusagen, den der Anrufer pro Minute oder für die Leistungserbringung durch den Kunden zu zahlen hat. Bei Datendiensten muss der jeweilige Tarif und die Größe der Dateien in der Meldezeile übertragen werden und vom Anrufer vor Abruf des Mehrwertdienstes ausdrücklich bestätigt werden. Demnach ist der Kunde zur grundsätzlichen Nennung der Pflichtangaben in den Werbeschaltungen, als auch zu Beginn eines Gesprächs verpflichtet.

Diese beinhalten: Die Nennung des Preises für den Anruf in den Werbeanzeigen in Form des Betrags und Zeiteinheit, also z.B. "1,86 EUR/Min." in der Größe von mindestens 7-Punkt. Die Nennung anderer Tarifangaben, wie z.B. "0,06 EUR/2 Sekunden ist unzulässig. Zu Beginn eines Gesprächs die Nennung des Preises für den Anruf (z. B. bei Tarif T4 "1,86 EUR für eine Minute"), bei Faxabruf als sichtbare Zeile zzgl. der Angabe einer technischen Hotline im ersten Drittel, welche der Anrufer bei technischen Problemen wählen kann.

5.7
Der Kunde ist verpflichtet, DialMedia unverzüglich über den Widerruf der von der RegTP zugeteilten Nummer oder über eine an die RegTP zurückgegebene Rufnummer zu unterrichten.

5.8
Der Kunde stellt unverzüglich nach Zuteilung einer Rufnummer durch die RegTP DialMedia eine Kopie des Zuteilungsbescheids zur Verfügung.

5.9
Der Kunde wird DialMedia unverzüglich über Funktionsstörung unterrichten und DialMedia bei der Feststellung ihrer Ursachen sowie bei deren Beseitigung im zumutbaren Umfang unterstützen. Stellt sich dabei heraus, dass die Funktionsstörung nicht auf einen Fehler, der von DialMedia erbrachten Leistungen beruht, ist DialMedia berechtigt, dem Kunden den hierdurch verursachten Aufwand in Rechnung zu stellen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

5.10
Der Kunde verpflichtet sich, nur qualifiziertes Personal für die vom Kunden selbst durchzuführenden Maßnahmen einzusetzen, welche aufgrund Leistungsbeschreibung für die Leistungserfüllung durch DialMedia notwendig sind.

5.11
Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen, dass während einer Anwendung mindestens 75% der generierten Anrufe an den Zielanschlüssen abgefragt werden. Wird diese Grenze unterschritten, ist DialMedia berechtigt, die Zahl der gleichzeitig möglichen Anrufversuche zu begrenzen bzw. die Anrufe auf eine Hinweisansage oder Zielansage zu schalten. Dienste wie Televoting, Gewinnhotlines oder artverwandte Anwendungen sind nicht Bestandteil dieser Leistung.

5.12
Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen, dass die Inhaber der Anschlüsse, zu denen die Anrufe weitergeleitet werden sollen, mit der Weiterleitung auf ihren Anschluss einverstanden sind.

5.13
Der Kunde verpflichtet sich, keine Dienste anzubieten bzw. seine Kunden anzuweisen solche Dienste nicht anzubieten, die auf eine Lebens- oder Schuldnerberatung abzielen oder eine Kredit- oder Arbeitsvermittlung im Sinne der Gesetze darstellen.

5.14
Der Kunde verpflichtet sich, die ihm zugeteilten Service-Rufnummer nicht missbräuchlich zu verwenden, indem er z.B. durch das nicht notwendige Verwenden von Warteschleifen den vom Anrufer angewählten Dienst ohne Not verlängert. Der Kunde verpflichtet sich auch hierauf bei seinen Kunden zu achten, soweit diese in zulässigerweise die Service-Rufnummern überhaupt benutzen.

5.15
Es ist jedoch dem Kunden untersagt, die vertragsgegenständlichen Service-Rufnummern sowie die Dienstleistungen Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DialMedia zur weiteren Nutzung zu überlassen.

5.16
Der Kunde erklärt verbindlich und unwiderruflich, dass er weder mittelbar noch unmittelbar, persönlich oder durch direkte oder indirekte Mitarbeiter seiner Unternehmung eigene oder fremde Rufnummern auf Audiotextsystemen (Lines mit 0800er-Zugang anderer Chat-Anbieter) kontaktieren wird, um dort Service-Rufnummern zu kommunizieren, die unmittelbar oder mittelbar geschäftlichen Zwecken dient/dienen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung hiergegen, verpflichtet sich der Kunde, DialMedia einen Betrag in Höhe von 25.000,00 EUR zu zahlen. Auch ist der Kunde darüber hinaus informiert, dass dieses Verhalten umgehend zur Anzeige gegenüber den Zuständigen Strafverfolgungsbehörden gebracht wird.

5.17
Der Kunde haftet für jeglichen insoweit auftretenden Missbrauch, der von ihm oder seinen Kunden zu vertreten ist.

5.18
Der Kunde verpflichtet sich, über die an ihn von DialMedia überlassene Service-Rufnummer und/oder andere Dienste keine SPAM-Faxe oder SPAM-Mails zu versenden. Soweit von Endkunden des Kunden dies vorgenommen hat, hat der Kunde dies zu verantworten.

5.19
Der Kunde verpflichtet sich, keine Informationen anzubieten, die zum Rassenhass i.S.d. § 130 StGB anstacheln, Gewalt verherrlichen, i.S.d. § 184 StGB pornographisch sind, die Kinder und/oder Jugendliche sittlich schwer beeinträchtigen oder ihr Wohl gefährden sowie das Ansehen von DialMedia beschädigen.

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