4.
Leistungen von DialMedia
4.1
Der Umfang der Leistungen sowie
deren technischen Spezifikationen
ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen
von DialMedia sowie aus dem Auftrag
und der Auftragsbestätigung durch
DialMedia. Die Leistungsbeschreibung
ist wesentlicher Bestandteil des
Vertrags.
4.2
DialMedia erbringt ihre Leistung
auf der Grundlage des zum Zeitpunkt
des Vertragsschlusses gültigen technischen
Standards, welcher sich aus der
Leistungsbeschreibung ergibt. DialMedia
ist daher nicht zur Anpassung seines
Leistungsumfangs an technischen
Neuerungen verpflichtet, es sei
denn der Kunde wünscht dies und
DialMedia nimmt seinen entsprechenden
Antrag an.
4.3
Insbesondere ist DialMedia jedoch
nur verpflichtet, im Rahmen der
technischen und betrieblichen Möglichkeiten
die dem Kunden zugeteilte Service-Rufnummer
in ihrem Telekommunikationsnetz
einzurichten, die Verbindung des
Anrufers mit der Service-Rufnummer
herstellen, die für die Service-Rufnummer
ankommenden Anrufe zu dem von dem
Kunden im Auftragsformular bestimmten
Ziel (Zielen) weiterleiten.
4.4
DialMedia ist auch nur berechtigt
und verpflichtet, den Verkehrsführungsplan
so zu erstellen, wie er vom Kunden
gewünscht wurde. Der Kunde hat hierzu
die gewünschten Einstellungen in
die Routing-Tabelle in der Anlage
des Auftragsformulars oder in das
online auszufüllende Formular einzutragen.
4.5
Sonstige Einzelheiten zur Leistungserbringung
durch DialMedia ergeben sich aus
der Leistungsbeschreibung, welche
online abrufbar ist unter www.dialmedia.de.
4.6
Der Kunde wird darauf hingewiesen,
dass die Vermittlungsleistung bei
0900- und 0190- Service-Rufnummern
automatisch nach 60 Minuten beendet
wird.
4.7
DialMedia behält sich die kostenfreie
Portierung beauftragter Service-Rufnummern
zu anderen Carriern vor. Der Kunde
erhält zwei Wochen vor einer beabsichtigten
Portierung durch elektronische Mitteilung
(E-Mail) eine Nachricht von DialMedia.
4.8
DialMedia darf sich Dritter als
Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung
ihrer Leistungsverpflichtungen bedienen.
Die vertraglichen Pflichten von
DialMedia bleiben hiervon unberührt.
4.9
Die Inhalte, zu denen DialMedia
den Zugang vermittelt oder auf andere
Weise herstellt, sind für DialMedia
fremde Inhalte. Sie stellen daher
auch nicht die Meinung von DialMedia
dar.
4.10
Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen
darf DialMedia Dritten die Kundendaten übermitteln. Insbesondere darf DialMedia
die Kundendaten zur Geltendmachung
von offenen Forderungen an Inkassounternehmen
und/oder Rechtsanwälte übermitteln.
4.11
Zeitweilige Störungen der Dienstleistungen
können sich aus Gründen höherer
Gewalt, wegen Arbeitskämpfen, behördlichen
Maßnahmen sowie technischen Änderungen
an den Anlagen der von DialMedia
beauftragten Netzbetreiber (z.B.
Verbesserungen des Netzes, Änderungen
der Standorte der Anlagen, Anbindung
der Stationen an das Leitungsnetz,
etc.) oder wegen sonstiger Maßnahmen
ergeben, die für einen ordnungsgemäßen
oder verbesserten Betrieb der von
DialMedia beauftragten Telekommunikationsunternehmen
erforderlich sind.
4.12
Sofern der Kunde eine durchwahlfähig gemachte Servicenummer erhält, deren Stammnummer der Kunde sich mit anderen Kunden teilt, um diese kostenlos zu erhalten (z. B. 0180-123456-XXX), sind Schadensersatzprüche im Falle einer Abschaltung der Stammnummer aufgrund eines Bescheids durch die zuständige Aufsichtsbehörde (derzeit Bundesnetzagentur) gegenüber DialMedia.de ausgeschlossen, soweit die Abschaltungsanordnung aufgrund einer rechtswidrigen Nutzung der Servicerufnummer eines anderen Kunden erfolgt. DialMedia.de tritt allerdings bereits jetzt etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kunden, der die Abschaltung der Rufnummer aufgrund der rechtswidrigen Nutzung zu vertreten hat, an den Kunden in der Höhe ab, in welcher dem Kunden durch die Abschaltung ein Schaden nachweislich entschaden ist. Der Kunde nimmt diese Abtretung bereits jetzt an.
Dem Kunden ist auch bekannt, dass
derzeit im Rahmen von Telekommunikationsleistungen
keine hundertprozentige Verfügbarkeit
möglich ist. Dementsprechend wird
von DialMedia lediglich eine mittlere
Verfügbarkeit über 365 Tage von
97,5% geschuldet. Die Verfügbarkeit
ist als Mittelwert aller den Kunden
überlassenen Telekommunikationsdienstleistungen
zu bilden. Wartungs-, Installations-
und Umbauzeiten bleiben hierbei
außer Betracht
5. Pflichten und Obliegenheiten des
Kunden
5.1
Der Kunde darf im Rahmen dieses
Vertrags keine Endeinrichtung verwenden,
deren Verwendung in öffentlichen
Netzen in der Bundesrepublik Deutschland
unzulässig ist. Verstößt der Kunde
hiergegen, ist der Kunde DialMedia
gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
5.2
Jede Änderung der Firma, des Firmensitzes
oder der Rechnungsanschrift ist
DialMedia vom Kunden unverzüglich
schriftlich mitzuteilen. Der Kunde
verpflichtet sich, eine ladungsfähige
Adresse und eine Rufnummer für Rückfragen
des Anrufers im Rahmen seiner Leistungserbringung
dem Anrufer gegenüber mitzuteilen.
5.3
Der Kunde ist verpflichtet, alle
Kenn- und/oder Passwörter sowie
Zugangsdaten, die er von DialMedia
erhält, geheimzuhalten und unverzüglich
zu ändern und/oder ändern zu lassen,
falls die Vermutung besteht, dass
nicht berechtigte Dritte von den
Passwörtern Kenntnis erlangt haben
(oder erlangt haben könnten).
5.4
Der Kunde verpflichtet sich, bei
der Nutzung der von DialMedia erbrachten
Telekommunikationsleistungen alle
geltenden gesetzlichen und behördlichen
Vorschriften sowie die Anweisungen
von DialMedia zu beachten.
5.5
Auch verpflichtet sich der Kunde,
den jeweils gültigen Verhaltenskodex
der FST e. V. im Rahmen der Inanspruchnahme
der Dienstleistungen aufgrund dieses
Vertrags zu beachten und einzuhalten
und im Rahmen der vertraglichen
Überlassung von vertragsgegenständlichen
Dienstleistungen an Dritte die Einhaltung
dieser Regelungen zum Vertragsinhalt
aufzunehmen. Der Verhaltenskodex
für Telefonmehrwertdienste des FST
e.V. (die Auflagen und Bedingungen
zum Telefonmehrwertdienst) kann
der Kunde unter der Internetadresse
www.dialmedia.de unter "Verhaltenskodex" einsehen.
5.6
Insbesondere verpflichtet sich der
Kunde, im Rahmen der Erbringung
von Dienstleistungen im Zusammenhang
mit Service-Rufnummern vor Gesprächsbeginn
dem Anrufer kostenlos den Tarif
anzusagen, den der Anrufer pro Minute
oder für die Leistungserbringung
durch den Kunden zu zahlen hat.
Bei Datendiensten muss der jeweilige
Tarif und die Größe der Dateien
in der Meldezeile übertragen werden
und vom Anrufer vor Abruf des Mehrwertdienstes
ausdrücklich bestätigt werden. Demnach
ist der Kunde zur grundsätzlichen
Nennung der Pflichtangaben in den
Werbeschaltungen, als auch zu Beginn
eines Gesprächs verpflichtet.
Diese beinhalten: Die Nennung des
Preises für den Anruf in den Werbeanzeigen
in Form des Betrags und Zeiteinheit,
also z.B. "1,86 EUR/Min." in der
Größe von mindestens 7-Punkt. Die
Nennung anderer Tarifangaben, wie
z.B. "0,06 EUR/2 Sekunden ist unzulässig.
Zu Beginn eines Gesprächs die Nennung
des Preises für den Anruf (z. B.
bei Tarif T4 "1,86 EUR für eine
Minute"), bei Faxabruf als sichtbare
Zeile zzgl. der Angabe einer technischen
Hotline im ersten Drittel, welche
der Anrufer bei technischen Problemen
wählen kann.
5.7
Der Kunde ist verpflichtet, DialMedia
unverzüglich über den Widerruf der
von der RegTP zugeteilten Nummer
oder über eine an die RegTP zurückgegebene
Rufnummer zu unterrichten.
5.8
Der Kunde stellt unverzüglich nach
Zuteilung einer Rufnummer durch
die RegTP DialMedia eine Kopie des
Zuteilungsbescheids zur Verfügung.
5.9
Der Kunde wird DialMedia unverzüglich
über Funktionsstörung unterrichten
und DialMedia bei der Feststellung
ihrer Ursachen sowie bei deren Beseitigung
im zumutbaren Umfang unterstützen.
Stellt sich dabei heraus, dass die
Funktionsstörung nicht auf einen
Fehler, der von DialMedia erbrachten
Leistungen beruht, ist DialMedia
berechtigt, dem Kunden den hierdurch
verursachten Aufwand in Rechnung
zu stellen. Darüber hinausgehende
Schadensersatzansprüche bleiben
unberührt.
5.10
Der Kunde verpflichtet sich, nur
qualifiziertes Personal für die
vom Kunden selbst durchzuführenden
Maßnahmen einzusetzen, welche aufgrund
Leistungsbeschreibung für die Leistungserfüllung
durch DialMedia notwendig sind.
5.11
Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen,
dass während einer Anwendung mindestens
75% der generierten Anrufe an den
Zielanschlüssen abgefragt werden.
Wird diese Grenze unterschritten,
ist DialMedia berechtigt, die Zahl
der gleichzeitig möglichen Anrufversuche
zu begrenzen bzw. die Anrufe auf
eine Hinweisansage oder Zielansage
zu schalten. Dienste wie Televoting,
Gewinnhotlines oder artverwandte
Anwendungen sind nicht Bestandteil
dieser Leistung.
5.12
Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen,
dass die Inhaber der Anschlüsse,
zu denen die Anrufe weitergeleitet
werden sollen, mit der Weiterleitung
auf ihren Anschluss einverstanden
sind.
5.13
Der Kunde verpflichtet sich, keine
Dienste anzubieten bzw. seine Kunden
anzuweisen solche Dienste nicht
anzubieten, die auf eine Lebens-
oder Schuldnerberatung abzielen
oder eine Kredit- oder Arbeitsvermittlung
im Sinne der Gesetze darstellen.
5.14
Der Kunde verpflichtet sich, die
ihm zugeteilten Service-Rufnummer
nicht missbräuchlich zu verwenden,
indem er z.B. durch das nicht notwendige
Verwenden von Warteschleifen den
vom Anrufer angewählten Dienst ohne
Not verlängert. Der Kunde verpflichtet
sich auch hierauf bei seinen Kunden
zu achten, soweit diese in zulässigerweise
die Service-Rufnummern überhaupt
benutzen.
5.15
Es ist jedoch dem Kunden untersagt,
die vertragsgegenständlichen Service-Rufnummern
sowie die Dienstleistungen Dritten
ohne vorherige schriftliche Zustimmung
von DialMedia zur weiteren Nutzung
zu überlassen.
5.16
Der Kunde erklärt verbindlich und
unwiderruflich, dass er weder mittelbar
noch unmittelbar, persönlich oder
durch direkte oder indirekte Mitarbeiter
seiner Unternehmung eigene oder
fremde Rufnummern auf Audiotextsystemen
(Lines mit 0800er-Zugang anderer
Chat-Anbieter) kontaktieren wird,
um dort Service-Rufnummern zu kommunizieren,
die unmittelbar oder mittelbar geschäftlichen
Zwecken dient/dienen. Für jeden
Fall der Zuwiderhandlung hiergegen,
verpflichtet sich der Kunde, DialMedia
einen Betrag in Höhe von 25.000,00
EUR zu zahlen. Auch ist der Kunde
darüber hinaus informiert, dass
dieses Verhalten umgehend zur Anzeige
gegenüber den Zuständigen Strafverfolgungsbehörden
gebracht wird.
5.17
Der Kunde haftet für jeglichen insoweit
auftretenden Missbrauch, der von
ihm oder seinen Kunden zu vertreten
ist.
5.18
Der Kunde verpflichtet sich, über
die an ihn von DialMedia überlassene
Service-Rufnummer und/oder andere
Dienste keine SPAM-Faxe oder SPAM-Mails
zu versenden. Soweit von Endkunden
des Kunden dies vorgenommen hat,
hat der Kunde dies zu verantworten.
5.19
Der Kunde verpflichtet sich, keine
Informationen anzubieten, die zum
Rassenhass i.S.d. § 130 StGB anstacheln,
Gewalt verherrlichen, i.S.d. § 184
StGB pornographisch sind, die Kinder
und/oder Jugendliche sittlich schwer
beeinträchtigen oder ihr Wohl gefährden
sowie das Ansehen von DialMedia
beschädigen.